Netzanschluss für Erneuerbare-Energien-Anlagen wird einfacher

Um den Großteil unseres Strombedarfes zeitnah durch Erneuerbare Energien decken zu können, müssen auch neue Solaranlagen schneller ans Netz gehen. Das bisher aufwändige Zertifizierungsverfahren wird jetzt einfacher - auch für größere Anlagen.

Solarpanele© Adobe Stock / tampatra

Grundlage dafür ist der am 13. September vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV). Einfacher, digitaler und damit auch schneller soll der Netzanschluss von Erneuerbare-Energien-Anlagen damit gelingen.

Erneuerbare-Energien-Anlagen bis 500 Kilowatt im Fokus

Ein Fokus der Neuregelungen sind Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Leistung bis 500 Kilowatt, da hier der größte Zubau zu erwarten ist. Vor allem Photovoltaik-Dachanlagen, insbesondere auf gewerblich genutzten Immobilien, profitieren davon.

Anlagen mit einer maximalen Einspeiseleistung von 270 Kilowatt und einer installierten Gesamtleistung von bis zu 500 Kilowatt benötigen zukünftig kein Anlagenzertifikat mehr - und zwar unabhängig von der Spannungsebene. Ein vereinfachter Nachweis mithilfe der sogenannten Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller reicht aus. Bisher galt das nur für Anlagen mit Anschluss an ein öffentliches Niederspannungsnetz. Mit der erweiterten Ausnahmeregelung und der veränderten Anforderungslage werden vor allem die Betreiber von großen PV-Dachanlagen, wie beispielsweise auf Supermärkten und Fabrikdächern, entlastet.

Wichtiger Meilenstein: Digitales Register macht Netzanschluss einfacher

Ein digitales Register für Einheiten- und Komponentenzertifikate sämtlicher Spannungsebenen soll zusätzlich den Netzanschlussprozess für alle Anlagenbetreiber und Netzbetreiber deutlich einfacher und die Einhaltung der technischen Anforderungen verbindlicher machen. In Form einer über das Internet zugänglichen Datenbank dient es als Grundlage für die Digitalisierung und Marktüberwachung.

Als notwendiges Gegenstück zur Liberalisierung an anderer Stelle wird mit Blick auf die Systemsicherheit und Systemstabilität weiterhin ein hohes Maß an Verbindlichkeit gewährleistet: Anlagen, welche die in den Einheiten- und Komponentenzertifikaten ausgewiesenen technischen Anforderungen nicht einhalten, sollen nach einer Frist von zwei Monaten vom Netz getrennt werden. Damit wird den Betreibern ausreichend Zeit gegeben, um Mängel zu beheben. Fristverlängerungen sind im Einzelfall möglich.

Technische Anschlussregeln (TAR) werden überarbeitet

Damit die Erneuerbaren-Anlagen schneller ans Netz gehen können und das Stromnetz gleichzeitig stabil und sicher bleibt, werden auch die sogenannten Technischen Anschlussregeln (TAR) überarbeitet. Sie stellen ein bundesweit einheitliches Regelwerk für eine sichere Netzintegration von Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen bereit.

Die Novelle der NELEV wird durch die Schaffung einer neuen Verordnung, der Elektronische-Anlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV), sowie Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes flankiert. Das gesamte Maßnahmenpaket soll Anfang 2024 in Kraft treten.