Turbo für die Dekarbonisierung in Industrie und Gewerbe

Der Zugang zu Fördermitteln für den klimafreundlichen Umbau von Industrie und Gewerbe wird jetzt deutlich beschleunigt. Dafür sorgt die seit 15. Februar geltende Novelle der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW).

Turbo für die Dekarbonisierung in Industrie und Gewerbe© Adobe Stock / Quality Stock Arts

Die Novelle der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) soll das Förderprogramm einfacher machen und an neue Umstände und Gelegenheiten anpassen. Insbesondere wird das Antragsverfahren vereinfacht. Unternehmen können so schneller ihren Förderbescheid erhalten und mit Investitionen in die Dekarbonisierung beginnen.

Anders als bisher müssen die sogenannten Investitionsmehrkosten nicht mehr aufwendig kalkuliert werden. Die Förderung kann nun direkt anteilig auf die gesamten Investitionskosten gewährt werden. Für bestimmte vorgegebene Anlagen wird zudem ein neues, besonders einfaches Antragsverfahren eingeführt.

Bundesminister Dr. Robert Habeck sagt dazu: „Im Hinblick auf die Herausforderung für die Industrie zur Erreichung der Klimaziele, aber aktuell auch im Hinblick auf die schwierige wirtschaftliche Lage, ist die Fortsetzung und Novellierung der EEW ein wichtiger Schritt. Das nun eingeführte schnelle Antragsverfahren entspricht zudem den Bedürfnissen von Unternehmen in der Praxis, denn Zeit ist hier ein wichtiger Faktor.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Neu ist nicht nur die Förderung der gesamten Investitionskosten anstatt der Investitionsmehrkosten. Auch ein Stufenmodell kommt hinzu. Für vorgegebene Technologien wie Werkzeugmaschinen gibt es jetzt eine bürokratiearme „Basisförderung“ (Stufe 1). Höher fällt der Förderanteil für Vorhaben aus, die mindestens 30 Prozent Treibhausgase einsparen (Stufe 2). Einen zusätzlichen Dekarbonisierungsbonus (Stufe 3) gibt es für die Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, für die außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff.

Ebenfalls Teil der Novelle: eine Zinsverbilligung von bis zu 0,5 Prozentpunkten des Zinssatzes bei der KfW-Kreditförderung (ab 18. April), die Erhöhung der maximalen Fördersumme von 15 auf 20 Millionen Euro pro Vorhaben in den Fördermodulen 2, 3, 4 und im Förderwettbewerb sowie die Anpassung der Förderquoten in den Modulen 1 bis 4.

Zur Erklärung: Modul 1 fördert Querschnittstechnologien, Modul 2 ist der Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien gewidmet, Modul 3 beinhaltet Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware und Modul 4 sowie der Förderwettbewerb sind der energie- und ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen gewidmet.

Förderanträge können seit dem 15. Februar beim BAFA für die Zuschussvariante und bei der KfW für die Kreditvariante mit Tilgungszuschuss gestellt werden. Anträge für Transformationspläne und den Förderwettbewerb können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.