Was steht wo? Das Gebäudeenergiegesetz in drei Minuten

Das Gesetz ist der Startschuss zum Umstieg aufs Heizen mit Erneuerbaren Energien - mit mehr Fernwärme sowie effizienten, sparsamen und klimafreundlichen Heiztechnologien. Eine Linksammlung zu den wichtigsten Regelungen und Fördermöglichkeiten.

Klimafreundliches Heizen© istockphoto.com/EdnaM

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Die Novelle des GEG enthält verbindliche Vorgaben und Fristen für den Umstieg auf erneuerbare Heizenergien und liefert Verbraucherinnen und Verbrauchern, Wohnungswirtschaft, Heizungsindustrie und Handwerk einen klaren Rahmen für ihre Investitionsentscheidungen. So werden Erneuerbare Energien im Gebäudebereich schrittweise Standard und ersetzen nach und nach klimaschädliche Erdgas- oder Erdöl-Heizungen.

Damit der Umstieg für alle möglich ist, gibt es Übergangsfristen und Ausnahmereglungen. Zahlreiche Informationen und Materialien für unterschiedliche Zielgruppen geben Auskunft über alle Einzelheiten. Doch was steht eigentlich wo?

Die wichtigsten Infos und Links in drei Minuten Lesezeit

Eine zentrale Informationsplattform zum GEG für Verbraucherinnen und Verbraucher sind die Infoseiten auf energiewechsel.de. Eine umfangreiche FAQ-Seite und Erklärvideos liefern dort Antworten auf die wichtigsten Fragen. Der Online-Heizungswegweiser zeigt, welche Fristen gelten, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen – und welche Förder- und Energieberatungsmöglichkeiten es gibt.

Ein kompaktes GEG-Faktenblatt (PDF-Download) richtet sich an Privatpersonen ebenso wie an Energieberaterinnen und Energieberater, Schornsteinfeger oder Installateure - zum Ausdruck für ihre Kunden. Um über Kostenrisiken aufzuklären, gilt nun beim Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung eine Informationspflicht gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern. Denn insbesondere in bestehenden Gebäuden dürfen bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung noch fossil betriebene Heizungen eingebaut werden. Es sind jedoch steigende CO2-Preise und verpflichtende grüne Brennstoffquoten ab 2029 zu beachten. Das entsprechende Dokument für den Heizungstausch ist für Installations-, Schornsteinfeger- oder Sanitär-, Heizungs- und Klimabetriebe kostenlos abrufbar.

Ebenfalls für Fachleute als Hintergrundinformation eignen sich die Factsheets zum klimaneutralen Heizen auf den Seiten des Online-Portals „Gebäudeforum klimaneutral“, darunter Hintergrundinformationen, eine detaillierte Vorstellung verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten sowie Best-Practice-Beispiele und Innovationen.

Weiterführende Informationen zum Beispiel zu Fristen für Eigentümer, Vermieter und Mieter im GEG sind ebenfalls auf den Seiten des „Gebäudeforum klimaneutral“ zu finden. Das novellierte Gebäudeenergiegesetz definiert damit konkrete zeitliche Vorgaben - beispielsweise für die Umstellung der Wärmeversorgung auf 65 Prozent Erneuerbare Energien.

Im Dossier zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind alle Informationen zur Förderung beim Heizungstausch übersichtlich zusammengefasst.

Besonders gelungene Beispiele aus der Praxis können auf der Energiewechsel-Webseite oder auf den Seiten des Gebäudeforums nachgelesen und im Video angesehen werden.

Warum es so viele Informationsquellen gibt? Die Antwort liegt in den unterschiedlichen Möglichkeiten, wie die Vorgaben des GEG erfüllt werden können. Auf diesem Weg unterstützen die vielfältigen Informationen. Zusammen mit der umfassenden Förderung des Bundes lohnt sich bereits jetzt der Wechsel auf eine klimafreundliche Heizung.