Marktgestützte Beschaffung von Systemdienstleistungen

Die Bundesnetzagentur schafft eine weitere Grundlage für Systemdienstleistungen durch Erneuerbare-Energien-Anlagen, Speicher und Verbraucher. Sie dienen dazu, das Stromnetz stabil und sicher zu halten.

Windräder und Überlandleitungen auf einem Feld.© iStock.com/kfIGALORE

Auf dem Weg zu einer klimaneutralen Stromversorgung verändern sich die Strukturen für die Stromerzeugung und den Verbrauch in unserem Stromsystem grundlegend. Die Systemstabilität der Stromnetze spielt dabei eine übergeordnete Rolle, da ein sicherer und robuster Netzbetrieb jederzeit gewährleistet sein muss. Das BMWK erarbeitet deshalb aktuell die Roadmap Systemstabilität - ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag. Sie wird einen Fahrplan zur Erreichung eines sicheren und robusten Systembetriebes auch mit 100 Prozent Erneuerbaren Energien aufzeigen. Die Veröffentlichung der Roadmap Systemstabilität ist für Ende 2023 geplant.

Bisher wurden die für die Systemstabilität des Stromnetzbetriebes notwendigen Systemdienstleistungen vor allem durch konventionelle Kraftwerke bereitgestellt. Aufgrund des Wandels des Stromversorgungssystems müssen diese Dienstleistungen nun aber verstärkt durch andere Erzeugungs-, Speicher- und Verbrauchsanlagen erbracht werden. Zur Erbringung von Systemdienstleistungen gibt es drei verschiedene Möglichkeiten (drei „Säulen“): verpflichtende technische Anforderungen an die Anlagen, marktliche Erbringung durch Anlagen, Netzbetriebsmittel der Netzbetreiber.

Drei Säulen für die Erbringung von Systemdienstleistungen

In der zweiten Säule, der marktlichen Beschaffung, sollen Systemdienstleistungen grundsätzlich transparent, diskriminierungsfrei und marktgestützt beschafft werden. Dafür hat die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde nun das dritte und vorläufig letzte „Verfahren für eine Erbringung von Systemdienstleistungen durch Erzeugungs-, Speicher- oder Verbrauchsanlagen“ gestartet. Ziel der marktlichen Beschaffung ist es, innovativ und effizient Beiträge zur Bedarfsdeckung zu leisten und so einen dauerhaft funktionierenden Markt zu schaffen.

Zur Systemdienstleistung Schwarzstartfähigkeit hat die Bundesnetzagentur bereits ein marktliches Beschaffungssystem festgelegt. Beim Schwarzstart geht es um das Anfahren eines Kraftwerkes aus eigener Kraft und unabhängig vom Stromnetz, also auch bei einem Stromausfall.

Für die Systemdienstleistung Blindleistung zur Spannungsregelung wird das Beschaffungskonzept voraussichtlich im ersten Quartal 2024 veröffentlicht werden. Blindleistung sorgt im Stromnetz unter anderem dafür, dass die Spannung im vorgesehenen Bereich bleibt.

Mit dem am 29. September erfolgten Start zur Konsultation für die marktliche Beschaffung von Momentanreserven (einer kurzfristig verfügbaren Leistungsreserve von Energieanlagen), die zur Frequenzstabilität benötigt wird, wird nun auch für diese Systemdienstleistung der Rahmen geschaffen für eine marktliche Erbringung.

Damit entsteht ein Anreiz für Innovationen bei Erzeugungs-, Speicher- oder Verbrauchsanlagen, verstärkt zur Systemstabilität beizutragen. Die Frist für Stellungnahmen der Marktakteure läuft noch bis zum 3. November 2023.