Verbesserte Förderung für kommunale Wärmepläne

Wärme und Kälteversorgung stellen rund die Hälfte des deutschen Endenergieverbrauches. Ambitionierte Klimaziele können deshalb nur erreicht werden, wenn die Wärmewende gelingt. Kommunen können sich ihre Wärmeplanung jetzt bis zu 100 Prozent fördern lassen.

Bauteile einer Heizung auf einem technischen Plan.© gettyimages.de/iskrinka74

Welchen Wärmebedarf werden Städte, Gemeinden und Landkreise zukünftig haben? Wie können sie die Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung stellen? Diese und weitere Fragen können kommunale Wärmepläne beantworten. Sie sind die Grundlage für die strategische Ausrichtung lokaler Wärmeversorgung und können seit dem 1. November 2022 mit verbesserten Bedingungen bezuschusst werden.

Möglich wird das durch eine Novelle der Kommunalrichtlinie, die als größtes nationales Breitenförderungsprogramm im kommunalen Klimaschutz gilt und unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) angesiedelt ist. Mit dem neuen Förderschwerpunkt Kommunale Wärmeplanung wird die Erstellung der Wärmepläne durch fachkundige externe Dienstleister unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen bis zu 90 Prozent Förderung erhalten. Für finanzschwache Antragstellende und solche aus Braunkohlegebieten sind sogar bis zu 100 Prozent Förderung möglich.

Ab Januar 2024 sinken die Fördersätze wieder

Bei einer Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 beträgt der Zuschuss 60 Prozent der sogenannten förderfähigen Gesamtausgaben, für finanzschwache Kommunen sind es dann 80 Prozent. Wichtige Voraussetzung für die Förderung: Es darf noch kein Fokus- oder Klimaschutzteilkonzept für die Wärme- und Kältenutzung vorliegen.

Staatssekretär Dr. Patrick Graichen zum neuen Förderschwerpunkt: „Gerade in der jetzigen energiepolitischen Situation ist es wichtiger denn je, die richtigen Weichen für eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen. Die Wärmeversorgung der Zukunft ist erneuerbar und macht uns dadurch unabhängiger von fossilen Energieimporten. Ich freue mich, dass wir, insbesondere vor dem Hintergrund gestiegener Preise, ein so attraktives Förderangebot unterbreiten können. Ich möchte alle Kommunen ermutigen, dieses Angebot zu nutzen.“

Mit der Wärmeplanung wird der zukünftige Wärmebedarf einer Kommune ermittelt und eine Strategie zur Umstellung auf eine klimafreundliche Wärmeversorgung erarbeitet. Dazu gehören neben einer Bestandsanalyse unter anderem auch eine Energie- und Treibhausgasbilanz oder die Ermittlung von Energieeinsparpotenzialen.

Kostenfreies Webinar zur Förderung von Wärmeplänen am 8. Dezember

Infos zu den Fördermöglichkeiten für die Wärmeplanung liefert auch ein kostenfreies Webinar des Service- und Kompetenzzentrums Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) am 8. Dezember 2022. Weitere Informationen dazu gibt es hier.

Im Rahmen der Kommunalrichtlinie können Kommunen sich darüber hinaus auch Einstiegs- und Orientierungsberatungen, themenoffene Fokusberatungen, Machbarkeitsstudien und die Einstellung von Fachpersonal in Verwaltungen fördern lassen. Dazu kommen unter anderem sogenannte investive Maßnahmen (Anschaffungen oder bauliche Aktivitäten) in den Bereichen Beleuchtung, Abfall und Abwasser sowie Mobilität. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt die Bundesregierung seit 2008 den Klimaschutz vor Ort. Von 2008 bis Ende 2021 hat die NKI im Rahmen der Kommunalrichtlinie rund 21.500 Projekte in mehr als 4.450 Kommunen mit rund 965 Millionen Euro unterstützt. Es wurden Investitionen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro ausgelöst.