Gemeinsam hoch hinaus

Bund und Länder wollen den Ausbau der erneuerbaren Energien besser miteinander abstimmen und enger zusammenarbeiten. Dazu kam mit dem EEG 2021 der neue Bund-Länder-Kooperationsausschuss. Jetzt hat er seinen ersten Bericht zum Ausbaustand vorgelegt.

Ein Windrad© BMWi / Holger Vonderlind

Bis auf 65 Prozent soll der Anteil des Stroms aus erneuerbaren Energien gestiegen sein, der im Jahr 2030 verbraucht wird, lautet die wichtigste Mission des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021). Um das Ziel auch wirklich erreichen zu können, müssen Bund und Länder beim Ausbau der Erneuerbaren enger zusammenarbeiten. Ein im EEG verankerter Kooperationsausschuss unterstützt das seit Anfang des Jahres 2021. Er hat die Aufgabe, die Ausbauziele der Länder, den Umsetzungsstand und die Zielerreichung zu erfassen und zu überprüfen. Einmal im Jahr bündelt er dafür zukünftig die Berichte der 16 Bundesländer zum Status Quo der erneuerbaren Energien sowie zu Flächenausweisungen, Planungen und Genehmigungen in einem gemeinsamen Papier für die Bundesregierung. Ende Oktober ist nun der erste Bericht des Kooperationsausschusses veröffentlicht worden - mit besonderem Augenmerk auf den Ausbau der Windenergie an Land. Dieser war in den vergangenen Jahren aufgrund fehlender Flächen, langer Genehmigungsverfahren und Natur- und Artenschutzfragen ins Stocken geraten. Probleme, die nur von Bund und Ländern gemeinsam gelöst werden können.

In ihrem Bericht kommen Bund und Länder zu dem Schluss, dass der Ausbau der Windenergie sich aktuell zwar erholt hat, zum Erreichen der Ziele für 2030 müssen die Zahlen aber noch hoch hinaus. Nicht nur die Zahl neuer Anlagen stieg in den ersten neun Monaten des laufenden Jahres, sondern auch die Anzahl der Genehmigungen für neue Windprojekte. Dennoch, so der Bericht weiter, reichten die jetzigen Flächenausweisungen in den Ländern nicht aus, um das Ausbauziel für Windenergie an Land für das Jahr 2030 zu erreichen. Dafür braucht es nach wie vor deutlich mehr neue Flächen. Die Zahlen aus 2020 zeigen auch, warum Wind an Land im Fokus steht: 1,5 Gigawatt (GW) an brutto neuinstallierter Anlagenleistung kamen 2020 bei Wind an Land dazu. Das ist weniger als die Hälfte der 2017 im EEG festgelegten Anlagenleistung und des dort für das Jahr 2020 vorgesehenen sogenannten Bruttozubaus.

Nach Ländern und Regionen betrachtet, verlief der Anlagenzubau 2020 weitgehend im bekannten Nord-Süd-Gefälle. Mehr als die Hälfte des für die Erzeugung relevanten Zubaus an Anlagenleistung (sogenannter Nettozubau) fand für Windenergie an Land in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Niedersachsen statt (für Photovoltaik in den Südländern Bayern und Baden-Württemberg sowie ebenfalls in Nordrhein-Westfalen).

Im EEG 2021 wurden erstmals eine Zielmenge für die Windenergie an Land im Jahr 2030 definiert (71 GW installierte Leistung) und entsprechende jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt. 2022 soll es außerdem Sonderausschreibungen geben. Die Ausschreibungsmenge bei Wind an Land wird deshalb im kommenden Jahr von 2.900 Megawatt (MW) auf insgesamt 4.000 MW erhöht.

Der Bericht des Kooperationsausschusses und die Länderberichte finden sie hier. Die 16 Länderberichte zeigen auch schöne Beispiele, wie die einzelnen Länder den Ausbau der erneuerbaren Energien schneller voranbringen wollen, etwa durch klare und einheitliche Regelungen zur Auslegung komplizierter Rechtsvorschriften. Der Bericht des Kooperationsausschusses wird jetzt die Grundlage für den Monitoringbericht der Bundesregierung zum Ausbau der Erneuerbaren sein, der die Ausbaugeschwindigkeit bewertet.