Photovoltaik-Ausschreibung: Erste Runde erfolgreich abgeschlossen

Wettbewerblich ermittelte Fördersätze statt staatlich festgelegter Einspeisevergütung: Auf dieses Prinzip wird zurzeit die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz umgestellt. Nun wurde die erste Pilotausschreibung erfolgreich abgeschlossen.

Photovoltaikanlagen und Windräder hinter einer Viehweide© BMWi/ Holger Vonderlind

Neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen – also alle ebenerdig installierten Solarmodule, nicht jedoch Anlagen auf Dächern oder an Fassaden – werden künftig nur noch dann nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert, wenn die Betreiber erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Im wettbewerblichen Verfahren erhalten diejenigen Bieter den Zuschlag, die mit der niedrigsten Förderung kalkulieren. Kurz: Wer wenig fordert, wird gefördert.

Bei der Pilotausschreibung hatte die Bundesnetzagentur zunächst 150 Megawatt Leistung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ausgeschrieben – diese Ausschreibungsrunde endete Mitte April. Insgesamt sind 170 Gebote eingegangen. Damit war das Ausschreibungsvolumen mehrfach überzeichnet. Das heißt, es gab deutlich mehr Bewerber, als letztlich gefördert werden konnten. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, sagte: "Wir haben gezeigt, dass eine Ausschreibung im Bereich erneuerbare Energien funktionieren kann. Die hohe Beteiligung spricht dafür, dass die Akteure das neue Instrument für Photovoltaik-Freiflächenanlagen annehmen und es keine wesentlichen Hemmnisse im Verfahren gibt."

Tatsächliche Förderung unter dem vorab bestimmten Höchstwert

Den Zuschlag bekamen die niedrigsten Gebote – so lange, bis die ausgeschriebene Leistung erreicht war. So kamen 25 Gebote mit einem Gebotsumfang von rund 157 Megawatt zum Zug. Die durchschnittliche Größe dieser bezuschlagten Projekte lag bei 6,3 Megawatt, die durchschnittliche anzusetzende Förderhöhe betrug maximal 9,17 Cent pro Kilowattstunde. Vorab war die maximale Gebotshöhe auf 11,29 Cent pro Kilowattstunde festgelegt worden. Die tatsächliche Förderung liegt also deutlich unter diesem Höchstwert.

Die erfolgreichen Bieter müssen nun eine Bürgschaft hinterlegen, sonst erlischt der Zuschlag. Kommen sie dieser Pflicht in größerem Umfang nicht nach, könnte die Bundesnetzagentur noch ein Nachrückverfahren durchführen. Bieter, die in der ersten Pilotausschreibung keinen Zuschlag erhalten haben, können an den nächsten Ausschreibungsrunden wieder teilnehmen: In der zweiten Runde (Gebotsabgabe bis zum 1. August 2015) werden 150 Megawatt ausgeschrieben, in der dritten Ausschreibungsrunde, bei der bis zum 1. Dezember 2015 mitgeboten werden kann, insgesamt 200 Megawatt.

Welche Gebote in der ersten Pilotausschreibung den Zuschlag erhalten haben, wo in Deutschland die neuen Solarparks errichtet werden sollen und alle weiteren Details zur ersten Runde sind auf dem Online-Portal der Bundesnetzagentur abrufbar.

Ende 2015 wird Evaluationsbericht vorgelegt

Die Bundesnetzagentur wird die Ergebnisse dieser Pilotausschreibung genau prüfen und bewerten. Aufbauend darauf wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Deutschen Bundestag bis Ende des Jahres einen Evaluierungsbericht vorlegen. Im zweiten Schritt soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für die anderen Erneuerbare-Energien-Technologien auf Ausschreibungen umgestellt werden.