Vergabeverfahren: So kommen Offshore-Windkraftanlagen ans Netz

Immer mehr Windräder drehen sich vor den deutschen Küsten. Doch wie kommt der Strom von dort ins Netz? Am 1. April hat die Bundesnetzagentur das zweite Verfahren eröffnet, mit dem den Windparks in Nord- und Ostsee Anschlusskapazitäten zugewiesen werden.

Fundament eines Offshore-Windrads im Meer© BMWi/ Holger Vonderlind

Auch auf hoher See gilt: Ohne Leitung fließt kein Strom. Windparks vor den Küsten zu errichten, lohnt sich also nur, wenn sie auch ans Stromnetz angeschlossen werden und ihren Ertrag einspeisen können. Dafür müssen zwei Partner zusammenfinden. Während der Bau dieser sogenannten Offshore-Windparks von Investoren finanziert und durchgeführt wird, sind für den Netzausbau die Übertragungsnetzbetreiber zuständig.

Um Bau und Netzanschlüsse besser aufeinander abzustimmen, wurde 2012 der Offshore-Netzentwicklungsplan eingeführt: Er legt den Bedarf an Leitungen für die nächsten zehn Jahre und einen Zeitplan zur Umsetzung fest. Erarbeitet wird dieser Plan von den Übertragungsnetzbetreibern. Sie übergeben ihn der Bundesnetzagentur, die ihn in Abstimmung mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie prüft und schließlich bestätigt. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist die Bundesnetzagentur zudem dafür zuständig, freie Leitungs- und Anschlusskapazitäten in Nord- und Ostsee an die Offshore-Windparks zu vergeben – und zwar in einem objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren.

Zweites Vergabeverfahren eröffnet

Am 1. April hat die Bundesnetzagentur nun das zweite Zuweisungsverfahren eröffnet. Investoren bestehender oder geplanter Windparks können bis zum 6. Mai ihre Teilnahme an diesem Verfahren beantragen. Anschließend entscheidet die Bundesnetzagentur über die Anträge. Falls die Nachfrage nach Anschlusskapazitäten höher ist als das derzeitige Angebot, kommt es zu einer Versteigerung.

Wie funktioniert das Verfahren?

Die Bundesnetzagentur teilt zunächst mit, welche Anschlusskapazitäten für die Anbindung der Windparks an das Stromnetz vorhanden sind. Im aktuellen Verfahren sind es 211 Megawatt (MW). Diese Kapazität ergibt sich aus einer einfachen Rechnung: Per Gesetz darf die Bundesnetzagentur bis 2020 höchstens 7.700 Megawatt Netzanschlussleistung vergeben. Davon sind bereits knapp 6.000 Megawatt verbindlich zugesagt. Im ersten Zuweisungsverfahren letztes Jahr wurden gut 1.500 Megawatt vergeben – verbleiben also besagte 211 MW.

Verbindliche Ausbauziele für mehr Planungssicherheit

Die gesetzliche Obergrenze von 7.700 Megawatt Netzanschlussleistung, die die Bundesnetzagentur vergeben darf, entspricht den Ausbauzielen der Bundesregierung. Dazu gehört auch, die installierte Offshore-Leistung von derzeit knapp 3.000 Megawatt auf 6.500 Megawatt im Jahr 2020 zu steigern. Durch diese verbindlichen Vorgaben lassen sich die Kosten für die Verbraucher, die sich über die EEG-Umlage und die Netzentgelte am Ausbau der Offshore-Windkraft und ihrer Anbindung ans Stromnetz beteiligen, besser abschätzen. Außerdem erhalten Betreiber und Investoren mehr Planungssicherheit.

Große energiewirtschaftliche Bedeutung

Diese Sicherheit ist wichtig, damit der Ausbau zügig vorangeht. Denn Offshore-Windanlagen sind zwar teurer und komplizierter zu errichten als Windkraftanlagen an Land. Aber sie haben einen entscheidenden Vorteil: Da auf dem Meer fast immer Wind weht – und dazu noch deutlich stärker als an Land –, können die Anlagen zu fast jeder Stunde im Jahr Strom liefern. Wieviel das ist, lässt sich gut vorhersagen. Damit kommt den Offshore-Anlagen eine große energiewirtschaftliche Bedeutung zu: Sie garantieren selbst dann eine sichere Stromversorgung, wenn die Sonne nicht scheint und an Land kein Wind weht.