Erdgasfoerderanlage © Fotolia.com / luchshen

Fracking: Strenge Umweltauflagen geplant

Die gesetzlichen Anforderungen für Fracking sollen deutlich verschärft werden. Die Bundesregierung plant entsprechend der Festlegungen im Koalitionsvertrag die gesetzlichen Anforderungen von Fracking deutlich zu verschärfen. Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang.

Umwelttoxische Substanzen dürfen beim Fracking nicht zur Anwendung kommen. Gerade die Risiken des sogenannten "unkonventionellen" Frackings, insbesondere bei der Schiefergasförderung, sind zurzeit nicht abschätzbar. Eine kommerzielle Nutzung dieser Technologie kommt vor diesem Hintergrund bis auf Weiteres nicht in Betracht.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erarbeiten derzeit gemeinsam Referentenentwürfe zu den entsprechenden Regelungen. Dabei handelt es sich um die Änderung der "Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben" (Federführung Bundeswirtschaftsministerium) sowie Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Federführung Bundesumweltministerium).

Die Arbeit an den Referentenentwürfen soll bald abgeschlossen werden. Daran schließt sich die Beteiligung der Länder und der Verbände an. Eine Kabinettsbefassung soll zeitnah – spätestens nach der Sommerpause – erfolgen. Im Vordergrund steht, dass die Regelungen sorgfältig erarbeitet werden, nicht die Geschwindigkeit.

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